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Gastronomieleiter Berufsbild

Gastronomieleiter sind für die Organisation, Leitung und Geschäftsabwicklung der gesamten Gastronomie eines Betriebes verantwortlich, beispielsweise auch in größeren Freizeitbetrieben.

 

Sie sind zuständig für die Umsetzung beziehungsweise die Weiterentwicklung des Gastronomiekonzeptes sowie für die Betriebs-, Angebots-und Preispolitik. Die Entwicklung von Saison- und Spezialangeboten obliegt ebenfalls dem Gastronomieleiter. Darüber hinaus ist er für die Überwachung der Gestaltung von Buffets oder gegebenenfalls für das Catering für Events zuständig.

 

Je nach Größe eines Betriebes können darüber hinaus die betrieblichen Abläufe in Küche und Restaurant, das Bestellwesen, Einkauf, Lager, Warendisposition, Inventur und Berichtswesen an die Geschäftsleitung in den Zuständigkeitsbereich der Gastronomieleitung fallen.

 

Die Leitung der Gastronomie erfordert eine abgeschlossene Ausbildung sowie langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Organisationstalent, Fachkompetenz, Serviceorientierung sowie gute Mitarbeiterführung sind weitere Eigenschaften, die einen guten Gastronomieleiter auszeichnen.