Jobs und Stellenangebote aus der Gastronomie und Hotellerie

Job als Chef de partie Stellenangebot in Österreich bei hotel-erzberg in Zürs am Arlberg

Hotel Erzberg - Chef de partie (m/w)

Ansprechpartner: Frau Barbara Schneider
Telefon: +43/ (0)5583/2644-0
Email: office@hotel-erzberg.at
Zürs am Arlberg
6763  Zürs am Arlberg
Österreich - Vorarlberg

Hotel Erzberg - Küche

Stellenangebot Chef de partie (m/w)

Art der Beschäftigung: / Detailsuche: Küche, Chef de partie

Stellenbeschreibung

Urlaub im Herzen des Arlbergs


Das Hotel Erzberg in Zürs am Arlberg steht für gemütliche Räumlichkeiten, heimelige Atmosphäre, aufmerksame Gastgeber sowie Ruhe und Behaglichkeit. Ein ideales Umfeld für wirkliche Erholung.

 

In unserem Haus werden Gastfreundschaft und Service ganz groß geschrieben. Ob es sich um eine spontane Mitternachtsjause oder andere individuelle Wünsche handelt, immer steht dabei das Wohl unserer Gäste im Vordergrund.

 

Bei uns ankommen bedeutet heim kommen. Raum und Zeit für sich haben. Herzlich Willkommen im Hotel Erzberg!

Anforderungsprofil

Stelle als Chef de partie im Hotel Erzberg in Zürs am Arlberg, Österreich, Wintersaison 2016/17

 

Unser Team für die kommende Wintersaison (Anfang Dezember 2016 bis Mitte April 2017) ist noch nicht komplett.

Auf Ihre Bewerbung für folgende Positionen freuen wir uns:



Chef de partie (m/w)


Wir bieten:

  • geregelte Arbeitszeit an 6 Tagen pro Woche
  • angenehmes Arbeitsklima im kleinen Team
  • internationales und gepflegtes Publikum
  • genügend Freizeit im größten Skigebiet Österreichs
  • kostenfreie Unterkunft (Einzel- und Doppelzimmer)
  • kostenfreie Verpflegung
  • leistungsgerechte Entlohnung nach Kollektiv mit der Bereitschaft zur Überzahlung

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern in der Küche:

  • entsprechender Ausbildung, bzw. Praxis
  • Einsatzbereitschaft im Team

Auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an o.a. Adresse freut sich Familie Barbara und Sabrina Schneider!

 

Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf Career-Account. Vielen Dank!

Bezahlung

laut Kollektivvertrag, Überzahlung je nach Qualifikation möglich

Letzte Änderung: 04. 07. 2017