Stellenangebot Chef de Partie Patisserie
Stellenbeschreibung
Das legendäre Hotel 5*Superior Hotel „Schloss Fuschl, A Luxury Collection Resort & SPA“ ist mit seiner unvergleichlichen Lage direkt am Fuschlsee sowie der Nähe zur „Mozartstadt Salzburg“ nicht erst seit der durch Gault Millau verliehenen Auszeichnung zum „Hotel des Jahres“ weit über die Grenzen als eines der weltweit exklusivsten Schlossresorts bekannt.
Mit unseren 110 elegant und stilvoll eingerichteten Zimmern, Suiten und Seehäusern, unserem Schlossrestaurant mit 100 Sitzplätzen, den 5 Veranstaltungsräumen, unserem hauseigenen Badesteg, dem besonders erlesenen Weinkeller, der Schlossbar, dem 1100 m² Schloss Fuschl SPA und unserem motivierten Team überzeugen wir unseren internationalen Gästekreis mit unserem hohen Standard jeden Tag.
Anforderungsprofil
Chef de Partie Patisserie im Schloss Fuschl in Hof bei Salzburg in Österreich
Wir bieten unseren Mitarbeitern viel Erfahrung im Bereich der gehobenen Hotellerie. Zur Unterstützung suchen wir ab sofort Sie als
Chef de Partie Patisserie (m/w)
Zu Ihrem Aufgabenbereich gehören die
- qualitativ hochwertige Zubereitung und Präsentation von Desserts und Süßspeisen unter Einhaltung unserer Servicestandards
- Unterstützung unseres Patissiers in allen anfallenden Belangen
Wir bieten unseren Mitarbeitern:
- Uniform und Reinigung der Uniform
- kostengünstige Verpflegung in unserer Kantine
- kostengünstige Logis in den nahe gelegenen Personalhäusern
- kostenlose Nutzung des Fitnessraums in unseren Personalhäusern
- Bereitschaft zur Unterstützung einer externen Ausbildung
- Top-Konditionen bei der Buchung und F&B Konsumation in Hotels weltweit
Wenn Sie kommunikativ und teamfähig sind, ein gepflegtes, natürliches Erscheinungsbild besitzen, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, die sie uns gerne mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung sowie Ihrem frühestmöglichen Eintrittstermin an unsere E-Mail-Adresse personal@schlossfuschl.com zukommen lassen dürfen.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf Career-Account! Herzlichen Dank!
Bezahlung
Entlohnung laut KV, Überbezahlung möglich
Letzte Änderung: 04. 04. 2019