Ansprechpartner: Frau Tanja Werba
Telefon: +43 6547 2040-0
Email: jobs@tauernspakaprun.com
Tauern Spa Platz 1
5710 Kaprun
Österreich - Salzburg
Stellenangebot Hotelassistent
Stellenbeschreibung
Modernes Wellnesshotel in Österreich: TAUERN SPA Zell am See - Kaprun
Starten Sie von Ihrem 4-Sterne-Superior Resorthotel in Kaprun aus zu Höhenflügen und kehren Sie von Ihren Erkundungstouren zurück zur Basis, um sich zu erden und neue Kraft zu tanken. Das gelingt wunderbar in den Wohlfühlzimmern mit Panoramabalkon, kostenloser Minibar und vielen weiteren Base Camp Inklusivleistungen, dem exklusiven Hotel Panorama SPA mit gläsernem Skylinepool oder der gemütlichen Chill-out-Zone mit offenem Kamin und Live-Musik.
Das TAUERN SPA zählt durch seine einmalige Architektur zu den interessantesten Wellnesshotels in Österreich: Ausspannen für Anspruchsvolle – im Base Camp am Fuße beeindruckender Alpengipfel.
Anforderungsprofil
Hotelassistent Stelle im Tauern Spa Zell am See Kaprun, Österreich
Wir suchen eine/n
Hotelassistent m/w
Ihr Verantwortungsbereich:
- Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit (Rutschgefahr) des Receptions- & Lobbybereiches sowie im Hoteleingangsbereich, in der Garage und auf dem Parkplatz
- Erledigung des Gepäckservices für an- und abreisende Gäste
- Erledigung diverser Botendienste (Post, Blumen, etc.)
- Unterstützung des Front Office beim Gästeservice
- Diverse Aushilfsarbeiten im gesamten Hotelbereich
- Unterstützung der Technikabteilung (Lampenaustausch in Gästezimmern, usw.)
Dafür bringen Sie mit:
- Gäste- und serviceorientiertes Denken
- Gepflegtes Auftreten
- Teamfähigkeit und Flexibilität
- Verlässlichkeit und Genauigkeit
- Führerschein B
- Sehr gute Deutschkenntnisse
- Gute Englischkenntnisse
Das können Sie erwarten:
- verantwortungsvoller Tätigkeitsbereich
- geregelte Dienst- bzw. Freizeit
- kostenlose Nutzung aller Thermen- und Fitnesseinrichtungen
- Vergünstigung in Partnerbetrieben
- beste Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- laufende Schulungen
- Mitglied bei www.workforus.at
Bezahlung
brutto/Monat, Überzahlung nach Qualifikation möglich
Letzte Änderung: 29. 04. 2019