Jobs und Stellenangebote aus der Gastronomie und Hotellerie

Job als Kurarzt Stellenangebot in Österreich bei vivea-gesundheitshotels in Bad Häring

Vivea Bad Häring - Häring_Kurarzt (m/w)

Ansprechpartner: Herr Dir. Martin Reitberger
Telefon: +43 5332 90500
Email: m.reitberger@vivea-hotels.com
Kurstraße 1
6323 Bad Häring
Österreich - Tirol

Vivea Bad Häring - SPA & Entertainment

Stellenangebot Kurarzt (m/w)

Art der Beschäftigung: / Detailsuche: SPA & Entertainment, Heilpraktiker

Stellenbeschreibung

Kurzentrum Bad Häring

Das Kurzentrum Bad Häring im Tiroler Unterland mit seinem 4-Sterne-Hotel zählt zu den besten Gesundheitseinrichtungen seiner Art in Österreich. Ein reichhaltiges Therapieangebot mit mehr als 50 verschiedenen Behandlungsformen zeigt speziell bei Beschwerden des Stütz- und Bewegungsapparates sowie bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises Wirkung.

Anforderungsprofil

Stelle als Kurarzt im Kurzentrum Bad Häring, Österreich

 

Für unser Kurzentrum Bad Häring suchen wir einen dienstleistungsorientierten und engagierten



Kurarzt (m/w)
(Vollzeit 40 Std./5 Tage/Woche)



Sie

  • verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zum Allgemeinmediziner/Facharzt
  • sind ein in Österreich eingetragener Arzt
  • verfügen über eine hohe Kommunikationsfähigkeit
  •  arbeiten interdisziplinär

Dann suchen wir genau SIE!


Wir

  • bieten eine Basisarbeitszeit von 40 Std./5 Tage/Woche
  •  verpflegen Sie kostenfrei und stellen einen Tiefgaragenplatz zur Verfügung
  • arbeiten Sie strukturiert ein
  • stellen W-Lan 24 Std. zur Verfügung

und noch einiges mehr – was wir Ihnen gerne persönlich sagen würden! Ihre Entlohnung richtet sich nach Ihren Zusatzausbildungen und erworbenen Qualifikationen.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann senden Sie Ihre Bewerbung per Mail an:

 

z.H. Herrn Dir. Martin Reitberger, m.reitberger@kurzentrum.com
Kurstraße 1
6323 Bad Häring
Tel. +43 5332 90500

 

Wir freuen uns Sie kennen zu lernen!


Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf Career-Account! Herzlichen Dank!

Bezahlung

nach Vereinbarung

Letzte Änderung: 05. 03. 2017