Jobs und Stellenangebote aus der Gastronomie und Hotellerie

Job als Assistant Sommelier Stellenangebot in Schweiz bei kulm-hotel in St. Moritz

Kulm Hotel - Assistant Sommelier

Ansprechpartner: Personalbüro
Telefon: +41 81 836 82 09
Email: hr@kulm.com
Via Veglia 18
7500 St. Moritz
Schweiz - Ostschweiz (Bodensee bis Graubünden)

Kulm Hotel - Service

Stellenangebot Assistant Sommelier

Art der Beschäftigung: / Detailsuche: Service, Sommelier

Stellenbeschreibung

KULM HOTEL ST. MORITZ

Unser Hotel zählt zu den renommiertesten Schweizer Luxus Hotels. Vor über 160 Jahren gegründet ist das Kulm Hotel St. Moritz heute die bevorzugte Engadiner Adresse für anspruchsvolle Gäste aus aller Welt und eine Ikone der Schweizer Hotellerie.

Service auf höchstem Niveau, eine phantastische Lage sowie ein vielseitiges Angebot werden dem Gast geboten. Dies spiegelt sich auch im kürzlich verliehenen GaultMillau Hotel des Jahres 2018 Award wider.

 

Werden Sie Teil des Kulm Teams, prägen Sie die spezielle Aura dieses einmaligen Hauses mit und arbeiten Sie dort wo andere ihre Ferien verbringen - im wunderschönen Engadin!

Anforderungsprofil

Assistant Sommelier Job im Kulm Hotel St. Moritz in der Schweiz

 

Um den höchsten Ansprüchen der Gäste gerecht zu werden, suchen wir eine/n


Assistant Sommelier (m/w)

 für die Wintersaison 2017/2018


Ihr Profil

  • Sommelierausbildung oder gleichwertiges
  • Berufserfahrung in 4*/5* Hotels
  • Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Italienisch (weitere von Vorteil)
  • Belastbare und flexible Persönlichkeit
  • Gepflegtes Erscheinungsbild und gute Umgangsformen

Wir bieten Ihnen eine, in jeder Hinsicht faszinierende und verantwortungsvolle Aufgabe sowie ein äusserst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld.  

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Foto und Zeugnisse) per Post oder E-Mail.

 

Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf Career Account. Vielen Dank!

Bezahlung

nach Vereinbarung

Letzte Änderung: 16. 10. 2017