Stellenangebot Floor Supervisor mit Berufserfahrung / Hausdamenassistent mit Berufserfahrung
Stellenbeschreibung
Das legendäre Hotel 5*Superior Hotel „Schloss Fuschl, A Luxury Collection Resort & SPA“ ist mit seiner unvergleichlichen Lage direkt am Fuschlsee sowie der Nähe zur „Mozartstadt Salzburg“ nicht erst seit der durch Gault Millau verliehenen Auszeichnung zum „Hotel des Jahres“ weit über die Grenzen als eines der weltweit exklusivsten Schlossresorts bekannt.
Mit unseren 110 elegant und stilvoll eingerichteten Zimmern, Suiten und Seehäusern, unserem Schlossrestaurant mit 100 Sitzplätzen, den 5 Veranstaltungsräumen, unserem hauseigenen Badesteg, dem besonders erlesenen Weinkeller, der Schlossbar, dem 1100 m² Schloss Fuschl SPA und unserem motivierten Team überzeugen wir unseren internationalen Gästekreis mit unserem hohen Standard jeden Tag.
Anforderungsprofil
Job als Floor Supervisor / Hausdamenassistent im Schloss Fuschl in Hof bei Salzburg in Österreich
Wir suchen Dich!
Dein Herz schlägt für die Gastronomie
und du bist aus Leidenschaft gerne Gastgeber?
Dann werde Teil unseres Teams!
Wir suchen Dich ab sofort als:
Floor Supervisor (m/w) mit Berufserfahrung / Hausdamenassistent (m/w) mit Berufserfahrung
Das bieten wir:
- Kostenlose Bereitstellung und Reinigung deiner Uniform
- Top Konditionen in mehr als 6000 Marriott Hotels weltweit
- Kostengünstige Personalunterkünfte mit eigenem Fitnessraum
- Karriere und Weiterbildung innerhalb unserer Betriebe
Das solltest du im Gepäck haben:
- abgeschlossene Berufsausbildung im Hotelfach
- mehrjährige Erfahrung im Housekeeping-Bereich
Das kommt auf dich zu:
- Kontrolle und Einhaltung der Standards in unseren Gästezimmern und Suiten sowie der SPA Abteilung und den öffentlichen Bereichen
- Einteilung der Zimmermädchen und Hausburschen
- Einarbeitung und Schulung der Mitarbeiter
Schicke uns deine Bewerbungsunterlagen an:
personal@schlossfuschl.com
Wir freuen uns auf Dich!!
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf Career Account. Vielen Dank!
Bezahlung
laut KV, Überzahlung je nach Qualifikation möglich
Letzte Änderung: 08. 04. 2019